Zahnersatz – Formen und Implantologie

Unter dem Begriff Zahnersatz versteht man alle Formen des Ersatzes fehlender natürlicher Zähne. Hierbei wird Zahnersatz in herausnehmbaren und festsitzenden unterscheiden. Beide Varianten können kombiniert werden.

Herausnehmbarer Zahnersatz
Hierbei werden die natürlichen Zähne, entweder ein Teil oder alle, durch eine Teil- oder eine Vollprothese ersetzt. Diese unterscheiden sich in vielen Varianten und Techniken.

Festsitzender Zahnersatz
Festsitzender Zahnersatz wird meist an noch vorhandenen Zähnen befestigt und schützt einen noch vorhandenen natürlichen Zahn z.B. mit einer Krone oder einem Veneer, oder ersetzt fehlenden Zähne z.B. um Lücken zu schließen durch eine Brücke. Die Möglichkeiten hierzu sind sehr umfangreich.

Kombinierter Zahnersatz
Dieser verbindet herausnehmbaren sowie festsitzenden Zahnersatz.

Implantologie
Als weitere Möglichkeit fehlende Zähne zu ersetzen, bietet die Zahnheilkunde die Implantologie an. Diese Implantate werden unmittelbar mit Hilfe eines Gewindes im Kieferknochen verschraubt.

Grundsätzlich zahlen die privaten Krankenversicherungen zwischen 50% und 80% der anfallenden Kosten für eine Zahnersatz-Behandlung. Der gleiche Satz gilt auch für Material und Laborkosten. Einige Tarife zahlen auch nur 40%. Aus diesem Grund ist es ratsam, vor Abschluss einer solchen Versicherung genau das Leistungsverzeichnis zu begutachten. Denn die Erstattung der Kosten ist im Leistungsverzeichnis vermerkt.

  • generell übernehmen die privaten Krankenkassen zwischen 40 und 80%, teilweise sogar 100 %
  • Tarife können variieren
  • es ist kein Bonus- Heft notwendig

 

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