Pflegepflichtversicherung und Pflegezusatzversicherung

Die Pflegeversicherung wurde im Jahre 1995 als weitere Säule der gesetzlichen Sozialversicherung eingeführt. Auch privat Krankenversicherte sind zum Abschluss der Pflegeversicherung verpflichtet. Jede in Deutschland lebende und nach deutschem Recht versicherte Person muss eine Pflegepflichtversicherung nachweisen. Durch die Einführung dieses Gesetzes werden vor allem die Gemeinden entlastet, welche die Mittel für die Sozialhilfe aufbringen.

Pflegezusatzversicherung
Die Kosten für Pflegeleistungen sind in den letzten Jahren extrem stark angestiegen, so dass die bereit gestellten Mittel aus der Pflegepflichtversicherung bei weitem nicht mehr ausreichen um eine zufriedenstellende Versorgung der Pflegebedürftigen sicher zu stellen. Die entstehende Versorgungslücke kann im Vorfeld mit einer privaten Pflegezusatzversicherung geschlossen werden.

Es gibt drei verschiedene Arten der Leistungserbringung:

Pflegetagegeld
Unabhängig von den tatsächlich entstandenen Kosten wird je nach Pflegestufe das versicherte Tagesgeld gezahlt.

Pflegerente
Dies ist eine besondere Art der Lebensversicherung, welche im Fall der Pflegebedürftigkeit eine monatliche oder jährliche Rente auszahlt.

Pflegekosten
Die tatsächlich, nach Leistung der Pflegepflichtversicherung (gesetzlich oder privat), verbleibenden Restkosten werden je nach Tarif ganz oder teilweise übernommen. Die Prämie für eine Pflegezusatzversicherung wird nach Leistungshöhe und Eintrittsalter kalkuliert. Bis zum Jahreswechsel 2012/2013 sind noch Bisex-Tarife erhältlich (nach Geschlechtern getrennte Beitragskalkulation). Besonders für Männer lohnt sich der Abschluss einer Pflegeversicherung noch in diesem Jahr.

Eine Pflegezusatzversicherung empfiehlt sich für jede Berufs- und Altersgruppe. Pflegebedürftig werden nicht nur alte Menschen. Auch durch einen Unfall oder eine Krankheit kann die ständige Versorgung eines Menschen notwendig werden. Beschäftigen Sie sich frühzeitig mit diesem Thema. Wenn es Sie erst einmal betrifft, ist es zu spät.

Seit 2013 wird die Pflegevorsorge staatlich unterstützt. Einkommensunabhängig erhält jeder Bundesbürger, der mindestens 10,-€ pro Monat für eine Pflegetagegeldversicherung investiert einen Zuschuss von monatlich 5,-€. Die Förderung betrifft nicht die Pflegekosten- und Pflegerentenversicherung, sondern ausschließlich die Pflegetagegeldversicherung.

 

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