Häusliche Behandlungspflege und Kosten

Die häusliche Behandlungspflege beinhaltet Leistungen wie zum Beispiel die Verbandpflege, das Setzen von Injektionen, die Verabreichung von Medikamenten und viele weitere Behandlungen. Sie wird von geschultem Pflegepersonal auf Anweisung der Ärzte vorgenommen. Diese Behandlungspflege darf nicht mit der häuslichen Krankenpflege verwechselt werden, die zum einen die Grundpflege und zum anderen die hauswirtschaftliche Pflege beinhaltet.  Die Kosten für die häusliche Behandlungspflege werden komplett von der Krankenversicherung übernommen, da sie eine medizinische Leistung ist.

Darüber hinaus erhalten Versicherte als häusliche Krankenpflege Behandlungspflege, wenn dies zur Sicherung des Ziels der ärztlichen Behandlung erforderlich ist (Sicherungspflege). Voraussetzung dafür ist, dass die versicherte Person wegen Krankheit der ärztlichen Heilbehandlung bedarf und die häusliche Krankenpflege Bestandteil des ärztlichen Behandlungsplans ist.

Zudem kann die Krankenkasse in ihrer Satzung bestimmen, dass zusätzlich zur Behandlungspflege als häusliche Krankenpflege auch Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung erbracht werden. Der Anspruch sowohl bei der Krankenhausvermeidungspflege als auch bei der Sicherungspflege besteht jedoch nur dann, soweit eine im Haushalt lebende Person die Kranke oder den Kranken in dem erforderlichen Umfang nicht pflegen und versorgen kann.

Wenn Sie also alleine leben, alleinerziehend sind, aber auch, wenn der Partner tagsüber arbeitet und deshalb nicht zur Verfügung steht, haben Sie grundsätzlich Anspruch auf häusliche Krankenpflege. Wenn aber Mitbewohner einfach keinen Verband wechseln wollen oder angeblich Angst vor dem Setzen von Spritzen haben, ist das kein Grund, die Hilfe eines externen Pflegedienstes auf Kosten der Krankenkassen in Anspruch zu nehmen. Im Haushalt lebende Angehörige sind nämlich grundsätzlich verpflichtet zu helfen und dürfen dies nur in Ausnahmefällen verweigern.

 

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