Richtlinien und Falschberatung

Entschließt man sich zum Abschluss oder Änderung einer privaten Krankenversicherung, ist es wichtig, sich vorher um eine professionelle Beratung zu kümmern. Versicherungsmakler oder Vertreter helfen bei der Ermittlung des jeweiligen Versicherungsprofils, der Angebotsfindung sowie der Beantragung des Versicherungsschutzes. Bei der Antragstellung kommt es aufgrund von Zielvorgaben und Provisionsinteressen bei Versicherungsvertretern häufig zu Interessenskonflikten, da diese sich nicht mit den Bedürfnissen des Versicherungsnehmers decken. So kann es passieren, dass Vorerkrankungen vom Vertreter verharmlost werden, obwohl es für die Versicherung sehr wichtig wäre, diese im Vorfeld zu erfahren. Probleme können so mitunter erst nach längerer Zeit auftauchen und zum Tragen kommen.

Unter Falschberatung versteht man Beratungsfehler, die vorsätzlich oder fahrlässig gemacht wurden. Eine schriftliche Dokumentation der Beratung ist seit dem Jahr 2007 Pflicht. Später auftauchende Probleme, die möglicherweise durch eine falsche Beratung entstanden sind,  können so gelöst werden. Je detaillierter die Dokumentation, umso besser. Sie sollte beispielsweise vorgegebene Anforderungen an den Versicherungsschutz und besondere Angaben zum Gesundheitszustand enthalten, vor allem, wenn diese nicht im Antrag vermerkt wurden. Die Unterschrift bestätigt die Richtigkeit des Protokolls und daher sollte es vorher unbedingt nochmal vom Antragsteller überprüft werden.

 

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Verschenken Sie Ihr Geld nicht länger

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