Anfechtung wegen arglistiger Täuschung

Anfechtung wegen arglistiger Täuschung bedeutet, das der Versicherer alternativ zum Rücktritt wegen vorvertraglicher Anzeigepflichtsverletzung, den Vertrag auch wegen arglistiger Täuschung anfechten kann. Dies setzt voraus, dass der Versicherer belegen kann, dass im Vorfeld für den Versicherer wichtige Umstände gezielt und wissentlich verschwiegen wurden, um Versicherungsschutz zu erlangen. Grob fahrlässig Informationen zu unterlassen reicht für eine Anfechtung ausdrücklich nicht aus. Für den Versicherer bringt die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung Vorteile im Vergleich zum Rücktritt. Anders als beim Rücktritt hat der Versicherer längere Fristen zur Wahrung seiner Interessen. Aber auch in der Beweisführung ist der Versicherer besser gestellt. Die Beweispflicht, dass der Versicherungsnehmer arglistig getäuscht hat, obliegt allerdings in jedem Fall dem Versicherer.

Das praktische Problem liegt in diesem Fall darin, dass derjenige, der die Anfechtung erklärt, die Beweislast für alle Umstände der Anfechtung und insbesondere auch für den Täuschungswillen des Anbieters hat. Selbst wenn die Hinweise auf der Internetseite irreführend sind, wird das Gericht nicht in jedem Fall auf einen Täuschungswillen schließen können – es bestehen aber oft gute Chancen hierfür.

Sicherheitshalber sollten Sie neben einer Anfechtung wegen arglistiger Täuschung und Bestreiten eines Vertragsschlusses (natürlich nur, wenn für beides Anhaltspunkte bestehen) auch noch eine Irrtumsanfechtung erklären.

 

Sie sind privat krankenversichert? Lassen Sie uns Ihren bestehenden Tarif jetzt kostenlos auf Einsparpotentiale überprüfen.

Wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihre Beiträge reduzieren können und gleichzeitig Ihre Leistungen erhalten bleiben. Im Schnitt sparen unsere Kunden 2.724 € jedes Jahr. Sie werden erstaunt sein, wie viel Sie jeden Monat bei Ihrer Versicherung einsparen können – finden Sie es heraus!

Verschenken Sie Ihr Geld nicht länger an Ihre PKV-Gesellschaft

Bei vielen Gesellschaften werden regelmäßig neue Leistungspakete angeboten, die Sie in Anspruch nehmen können. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen eine regelmäßige Überprüfung Ihres aktuellen Tarifs. Wir behalten den Überklick im Tarifdschungel und bieten Ihnen die Möglichkeit, dass Sie optimal bei Ihrer Gesellschaft versichert sind. Machen Sie mehr aus Ihrem Geld und verschenken Sie es nicht länger an Ihre PKV-Gesellschaft.

Unser Versprechen an Sie: Gleiche oder bessere Leistungen für einen günstigeren monatlichen Beitrag.